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Aktuelle Nachrichten
In den aktuellen Nachrichten stellen wir Ihnen wichtige Informationen sowie interessante Inhalte rund um unsere Netzwerkarbeit bereit und bieten Ihnen einen Überblick über unsere Technologiebereiche. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Berichterstattung aus unseren Innovationsnetzwerken und den daraus hervorgehenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 1. Januar 2020 erhalten Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf steuerliche Begünstigung ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Es handelt sich um ein steuerliches Nebengesetz, das es Unternehmen ermöglicht bis zu 4 Mio. Euro an Forschungs- und Entwicklungskosten pro Jahr geltend zu machen.

Die Zulage beträgt 25 % der Aufwendungen des Forschungsprojektes im Bereich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Maximal kann pro Jahr 1 Mio. Euro als Steuergutschrift mit der Steuerlast verrechnet bzw. der Differenzbetrag ausgezahlt werden. Es sind keine bestimmten Branchenzugehörigkeiten oder thematischen Schwerpunkte vorgegeben. Rückwirkend können personalbezogene Projektkosten, Entgelte für Forschungsaufträge an Dritte oder auch Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Gesellschafters angerechnet werden.

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Unser Angebot:

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Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen und beraten Sie persönlich nicht nur zu Ihren in 2020 durchgeführten oder begonnenen F&E-Vorhaben, sondern auch zu laufenden und geplanten Vorhaben. 

Haben Sie Fragen zur Forschungszulage? Sprechen Sie mich jederzeit unverbindlich an!

Lothar Schulte

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Deichstraße 29 | 20459 Hamburg
Telefon +49 40 3600 663-10
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