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Forschungszulage

Bis zu 3,5 Mio. Euro steuerliche Vorteile durch die Forschungszulage - Profitieren Sie jetzt!

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) erhalten Unternehmen und Start-ups einen Rechtsanspruch auf steuerliche Begünstigung ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Es handelt sich um ein steuerliches Nebengesetz, das es Unternehmen ermöglicht bis zu 10 Mio. Euro an Forschungs- und Entwicklungskosten pro Jahr geltend zu machen. Die Zulage beträgt bis zu 35 % der Aufwendungen des Forschungsprojektes im Bereich der Grundlagenforschung, der angewandten Forschung oder der experimentellen Entwicklung. Maximal können pro Jahr 3,5 Mio. Euro als Steuergutschrift mit der Steuerlast verrechnet bzw. der Differenzbetrag ausgezahlt werden. Es sind keine bestimmten Branchenzugehörigkeiten oder thematischen Schwerpunkte vorgegeben. Wir prüfen, ob Ihr F&E-Vorhaben allen Förderkriterien entspricht und verhelfen Ihrem Antrag auf Forschungszulage zum Erfolg!

  • Wer ist antragsberechtigt?

    • alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen 
    • unabhängig von Branche, Größe, Umsatz, Gewinn und Rechtsform
    • Unternehmen in Schwierigkeiten (Art. 2 Nr. 18 der AGVO) sind nicht antragsberechtigt

  • Was wird gefördert?
  • Wie und in welcher Höhe wird gefördert?
  • Welche Kosten können angerechnet werden?
  • Wie erfolgt der digitale zweistufige Antragsprozess?
  • Wann bekommt man die Forschungszulage?
  • Wie wir Sie unterstützen können!

Video: Die Forschungszulage einfach erklärt

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Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
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Ihr Ansprechpartner

Ich berate Sie gerne zu allen Fragen rund um die Forschungszulage.

Lothar Schulte

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Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Bereich der F&E-Förderungen und sichern Sie sich die Forschungszulage. Wir unterstützen Sie dabei und beraten Sie persönlich zu Ihren aktuell geplanten oder in 2020 begonnen F&E-Vorhaben. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf - per Telefon, Live-Chat oder E-Mail.