News

Aktuelle Nachrichten
In den aktuellen Nachrichten stellen wir Ihnen wichtige Informationen sowie interessante Inhalte rund um unsere Netzwerkarbeit bereit und bieten Ihnen einen Überblick über unsere Technologiebereiche. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Berichterstattung aus unseren Innovationsnetzwerken und den daraus hervorgehenden Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

!!! Nächster Stichtag für die Einreichung einer Projektskizze ist der 15. April 2022 !!!

Ziel der Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), die zur Hightech-Strategie 2025 „Forschung und Innovation für die Menschen“ der Bun­desregierung gehört, ist die Stärkung von kleinen und mittleren Unternhemen (KMU) im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

Für die IT- und Kommunikationsbranche als Innovationsmotor wird für die kommenden Jahre weiterhin ein kräftiges Wachstum prognostiziert. In Deutschland sind 90 % der IT-Unternehmen KMU, mit dem Vorteile, dass sie ihre Produkte und Anwendungen schnell und flexibel an die Kundenanforderungen anpassen können. Vor allem treiben sie Innovationen voran und bringen neue Technologien in den Markt. Jedoch haben genau diese Unternehmen mit Fachkräftemangel und Lieferengpässen zu kämpfen und können ihr volles Potenzial oftmals nicht auszuschöpfen.

Stärkung des Innovationspotenzials im Bereich "IKT"

Durch einfache, schnelle und umfangreiche Forschungsförderung möchte das BMBF deshalb innovative KMU, die auf dem Gebiet der IKT tätig oder ihr Geschäftsfeld durch den Einsatz von IKT ausbauen wollen, noch besser unterstützen. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wurde stark vereinfacht, so dass sich die Unternehmen am Markt etablieren und neue Marktchancen nutzen können. Die Wachstums- und Wettbewerbsfähigkeit soll durch neue Technologien, Lösungen, Prozesse und Dienstleistungen verbessert werden.

Wer wird gefördert?

Neben kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen anderer Größenordnungen, Organisationen mit F&E-Schwerpunkt, Verbände und Vereine antragsberechtigt. Insbesondere für erstantragstellende KMU sind die Bedingungen sehr attraktiv. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss sich die Betriebsstätte, Niederlassung oder Einrichtung in Deutschland befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Entwicklungsvorhaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Dabei müssen die technologieübergreifenden und anwendungsbezogenen Einzel- oder Verbundvorhaben risikoreich und vorwettbewerblich sein. Ziel der BMBF-Förderung ist eine Stärkung der KMU am Markt durch einen besseren und schnelleren Technologietransfer in die Unternehmenspraxis. Es werden F&E-Vorhaben der Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung aus zwei Technologiebereichen gefördert:

  1. Software-intensive Systeme (SWS) - Projektträger ist der DLR.
  2. Kommunikationssysteme und IT-Sicherheit (KIS) - Projektträger ist der VDI/VDE.

Zu den Anwendungsfeldern zählen vor allem die Branchen: Automobil und Mobilität, Maschinenbau und Automatisierung, Gesundheit und Medizintechnik, Logistik und Dienstleistungen, Energie und Umwelt oder Daten-, Informations- und Kommunikationstechnologie.


Wie wird gefördert?

Projekte werden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für bis zu 3 Jahre gefördert. Es handelt sich um ein zweistufiges Förderverfahren, bei dem in der ersten Stufe die Projektskizzen zu halbjährigen Stichtagen, jeweils 15. April und der 15. Oktober, beim Projektträger über das Online-Skizzentool eingereicht werden.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten 50 % ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss für ihr Vorhaben. Zu der Bemessungsgrundlage können entsprechend den Vorgaben der AGVO Personalkosten, Instrumente und Ausrüstung, Auftragsforschung, zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten zählen. Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben angerechnet werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

 

Haben Sie Fragen zur Förderung Ihrer innovativen Produktentwicklung? Sprechen Sie mich jederzeit unverbindlich an!

Kai Wellmann

IWS Innovations- und Wissensstrategien GmbH
Deichstraße 29 | 20459 Hamburg
Telefon +49 40 3600 663-11
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!