Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Richtlinie herausgegeben. Ziel der Förderung ist es, die Patientenversorgung durch medizintechnische Lösungen in Form von innovativen Entscheidungs- und Unterstützungssystemen zu optimieren. Dabei sollen datengetriebene Ansätze die Behandelnden in allen Stadien der Versorgungskette unterstützen, um eine bessere Heilung oder eine Reduktion von Nebenwirkungen zu erreichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben in Form von Verbundprojekten von Forschungsinstitutionen, klinischen Einrichtungen und kleinen und mittleren Unternehmen zur Erforschung und Entwicklung von Entscheidungs- und Unterstützungssystemen für die medizinische Praxis. Förderprojekte sollen einen belegbaren medizinischen Bedarf adressieren, indem sie einen erheblichen Fortschritt bei der Wahl der richtigen Behandlung oder einer kontinuierlichen Therapieoptimierung zum Ziel haben. Für einen beschleunigten Transfer von Forschungsinnovationen in die breite Gesundheitsversorgung sind die industriellen Partner angehalten, die Ergebnisse nach Projektende zügig in ein zertifiziertes Medizinprodukt zu überführen.
Welche Themenfelder werden gefördert?
- Optimale initiale Therapiewahl: Oft sind beim Vorliegen unspezifischer Symptome oder auch nach diagnostischen Untersuchungen unterschiedliche Behandlungen möglich. Durch die Wahl der individuell besten Therapie können weniger wirksame Maßnahmen oder solche mit erheblichen Nebenwirkungen vermieden und so der bestmögliche Behandlungserfolg erzielt werden.
- Akute Maßnahmen: In der Notfall- und Intensivmedizin oder während operativer Interventionen müssen häufig unter Zeitdruck entscheidende therapeutische Entscheidungen getroffen werden, oftmals ohne über vollständige diagnostische Daten zur Situation zu verfügen. Entscheidungs- und Unterstützungssysteme können hierbei hilfreich sein.
- Kontinuierliche Therapiekontrolle: Für länger andauernde Behandlungen – beispielsweise bei chronischen Erkrankungen – kann durch ein Monitoring über den Behandlungszeitraum die Therapie individuell angepasst, ergänzt oder gegebenenfalls beendet werden und so der Behandlungserfolg erhöht werden.
- Therapieerfolgsprognose: Vor Entscheidungen, ob im Einzelfall eine bestimmte Therapie geeignet ist, können verbesserte Verfahren zur Nutzen-Risiko-Abwägung sowie zum wahrscheinlichen Verlauf der Erkrankung einen Beitrag zur Wahl der optimalen Vorgehensweise leisten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung besteht aus einem zweistufigen Prozess. Zunächst wird eine max. 10-seitige Projektskizze bis zum 29. Februar 2024 eingereicht und vom Projektträger geprüft.
Stichtag für die Skizzen-Einreichung → 29. Februar 2024
Unsere Dienstleistung:
- Identifikation eines F&E-Projekts im Programm
- Suche nach passenden Kooperationspartner:innen
- Formulierung und fristgerechten Einreichung der Projektskizze
- Ausarbeitung und Koordination des anschließenden Antrags
Haben Sie Fragen zur Förderung Ihrer innovativen Produktentwicklung? Sprechen Sie mich jederzeit unverbindlich an!
Kai Wellmann